Teilnahme Voraussetzungen

Anerkennung

Durch den Erwerb eines unserer Produkte erkennt der Kunde die nachfolgenden Benutzungsbedingungen und Mindestvoraussetzungen als verbindlich an.

Mindestalter

Kunden an Bord unserer Fluggeräte müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten und der Eltern. Kindern unter 14 Jahren können nur auf dem hinteren Sitz mitfliegen.

Gesundheitszustand

Der Kunde sollte sich in einem guten Gesundheitszustand befinden. Bei vorhergegangen oder akuten Erkrankungen ist PRIME AVIATOR vor Kauf des Gutscheins zu konsultieren. Je nach Krankheitsbild kann bzw. muss von einem Flug abgeraten werden. Kunden mit speziellen körperlichen oder geistigen Ansprüchen müssen diese im Vorfeld des Kaufes kommunizieren und klären, ob ein Flug möglich ist.Wenn im Vorfeld bekannte Krankheiten verschwiegen werden, übernimmt PRIME AVIATOR keine Haftung für eventuelle Verletzungen oder sonstige körperliche oder geistige Schäden. Schäden die PRIME AVIATOR durch Verschweigen von Krankheiten entstehen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Kunden sollten sich bei der Beurteilung der eigenen körperlichen Verfassung nach den Vorgaben für das Medical Class II nach LBA vorgaben richten. Gerne gibt PRIME AVIATOR auf Anfrage ein Dokument für die hausältliche Beurteilung an unsere Kunden aus.

Alkohol und Drogenkonsum

24h vor Beginn des jeweiligen Fluges, darf kein Alkohol konsumiert worden sein. Drogenkonsum im Vorfeld des Fluges (egal in welchem zeitlichen Abstand) führt zu einer Fluguntauglichkeit. PRIME AVIATOR weist ausdrücklich darauf hin, dass Kunden, die Drogen bzw. sonstige Rauschmittel konsumiert haben, vom Flugbetrieb gänzlich ausgeschlossen sind.

Bei Nichtbeachtung der o.g. Regelungen übernimmt PRIME AVIATOR keine Haftung für eventuelle Verletzungen oder sonstige körperliche oder geistige Schäden. Schäden, die PRIME AVIATOR durch Verschweigen entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Leistungsnachweis

Der Kunde ist verpflichtet, dem Personal auf Verlangen die Gutscheine oder Buchungsbelege (je nach Angebot) vorzuzeigen. Wer nicht im Besitz eines gültigen Gutscheins oder Buchungsbeleg an Bord eines Fluggerätes gelangt, ist verpflichtet, zum pauschalen Ausgleich aller hieraus fließenden Ansprüche € 100,- zu zahlen. Auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Erschleichen freien Eintritts nach § 265a StGB wird ausdrücklich hingewiesen.

Bekleidung

Jeder Kunde ist verpflichtet, vor Einstieg in das Fluggerät vollständige Oberbekleidung und Schuhe zu tragen. Schuhe mit Absätzen über 3cm sind nicht gestattet. Uhren und gefährdender Schmuck sind abzulegen. Dieser Schmuck kann bei Begleitern des Kunden oder im Gepäckfach für die Dauer des Fluges deponiert werden.

Bei Nichtbeachtung der o.g. Regelungen übernimmt PRIME AVIATOR keine Haftung für eventuelle Verletzungen oder sonstige körperliche oder geistige Schäden. Schäden, die PRIME AVIATOR durch vorsätzliches Tragen unzweckmäßiger Kleidung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Haftung für Wertsachen

Für Verlust, Diebstahl usw. von Wertsachen, die nicht im Eigentum von PRIME AVIATOR sind, wird keine Haftung übernommen.

Verhalten

Kunden, die andere Kunden oder Personen im Umfeld des Veranstaltungsortes belästigen, den Anordnungen des Personals oder Gebotsschildern nicht Folge leisten oder in sonstiger Art und Weise stören, können ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Einrichtung verwiesen werden.

Film und Foto

Das Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke bedarf grundsätzlich der Genehmigung von PRIME AVIATOR. Fotoapparate, Handys oder sonstige Geräte mit Blitzfunktion dürfen während des Fluges nicht benutzt werden; ebenso ist dort privates Filmen nicht gestattet.

Maximalgewicht und Körpergröße

Kunden dürfen nicht mehr als 100kg wiegen und nicht größer als 200cm sein. Kunden, deren körperliche Merkmale aus Platzgründen keinen sicheren Flug zulassen, dürfen nicht an Bord. Gerne können Sie sich bei Bedenken an uns wenden. Wir finden im Rahmen des Möglichen Lösungen. Diskretion ist selbstverständlich.

Identitätsnachweis

Der Nachweis und die Feststellung der Kundenidentität sind in der Luftfahrt üblich. PRIME AVIATOR bildet da keine Ausnahme. Wir orientieren uns an geltenden Sicherheitsbestimmungen. Auch für unsere Inlandflüge und Rundflüge muss uns ein gültiger Nachweis über die Kundenidentität vorliegen.

Ohne diesen können einige unserer Standtorte nicht betreten werden. Kunden, die ohne einen Personalausweis oder Reisepass zu einem gebuchten Termin erscheinen, verlieren den Anspruch auf Leistungserfüllung. Der gebuchte Gutschein z.B. für „Kampfflugzeug selber fliegen“ oder „Geschenkideen für Männer“ verliert seine Gültigkeit.

Kunden werden in einer gesonderten Mail vor dem geplanten Termin nochmals darauf hingewiesen, dass diese Bestimmungen einzuhalten sind.

Personen die auf einer internationalen oder nationalen Watchlist stehen sind generell vom Mitflug ausgeschlossen.

Als Watchlist gelten unter anderem die Terrorist Screening Database oder eine vorheergehende Secondary Security Screening Selection. Die Listung auf einer nationalen „No-Fly Liste“ von EU Staaten sind ebenfalls Ausschlusskriterien.

Werden nach der Buchung der Identitätsnachweis verweigert oder falsche Daten angegeben, wird der Mitflug verweigert und der Gutschein verfällt ersatzlos.

 

Eine Umschreibung des Gutscheins auf eine andere Person ist bis zu 3 Tage vor Flugbeginn kostenlos und per Mail (Nutzung des entsprechenden Formulars) möglich.

Sofern das erworbene Produkt nicht für den Käufer sondern für Dritte bestimmt ist, empfehlen wir Ihnen, die Benutzungsbedingungen und Mindestvoraussetzungen auszudrucken und vom eigentlichen Endverbraucher unterschreiben zu lassen. Wenn Dritte nicht in Kenntnis der Benutzungsbedingungen und Mindestvoraussetzungen sind, müssen diese die Benutzungsbedingungen und Mindestvoraussetzungen vor Beginn des Fluges lesen und unterschreiben. Eventueller Verlust an Flugzeit geht zu Lasten des Kunden oder Endverbrauchers.

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